Warum wir das historische Stadthaus Weidestraße 24 für einen symbolischen Preis verkaufen wollen
Das denkmalgeschützte Ackerbürgerhaus in der Weidestraße 24 verfällt seit Jahren unaufhaltsam. Die Stadt Eutin hat angesichts der notwendigen Haushaltskonsolidierung kein Geld für eine teure Sanierung, weshalb ein politischer Vorstoß der FREIEN WÄHLER Eutin nun den drohenden Verfall abwenden soll. Unser Plan sieht einen Verkauf zum symbolischen Kaufpreis vor, der jedoch streng an strikte Auflagen und Fristen gekoppelt ist.
Seit nunmehr 40 Jahren ist an dem städtischen Objekt in der Weidestraße 24 substanziell nichts mehr geschehen. Fast wäre das historische Fachwerkhaus im Zuge der Schulentwicklungsplanung für die Wilhelm-Wisser-Schule abgerissen worden, doch die obere Denkmalschutzbehörde des Landes hob die Abrissgenehmigung im Jahr 2022 als rechtswidrig auf. Seitdem steht unmissverständlich fest, dass das Gebäude erhalten bleiben muss. Als Eigentümerin ist die Stadt gemäß dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein gesetzlich verpflichtet, dieses Kulturgut zu pflegen und zu erhalten. Fakt ist jedoch, dass die Stadt selbst überhaupt keine konkrete Nutzung für das Gebäude hat und durch den Sparzwang der Haushaltskonsolidierung die investiven Mittel auf absehbare Zeit komplett fehlen. Ohne zeitnahe Investitionen droht die Immobilie unwiederbringlich zu verfallen, weshalb das Aussitzen dieses Problems eine finanzielle Zeitbombe für Eutin darstellt. Wenn wir jetzt nicht handeln, zwingt uns der Denkmalschutz irgendwann zu einer millionenschweren Sanierung, die wir uns schlicht nicht leisten können.
Um das stadtbildprägende Gebäude zu retten und gleichzeitig den Steuerzahler zu entlasten, hat unsere Fraktion daher zur Stadtvertretung am 24. Juni 2026 einen konkreten Antrag eingebracht. Zunächst fordern wir die Ausschreibung der Weidestraße 24 für einen symbolischen Preis oder unter voller Berücksichtigung der zu erwartenden Sanierungskosten. Dieser Verkauf wird an die strikte Auflage geknüpft, dass der Investor das Gebäude innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf vollständig und denkmalgerecht sanieren muss. Sollten mehrere Interessenten Kaufinteresse zeigen, entscheidet die Stadtvertretung über die Vergabe an das beste Nutzungskonzept. Um Spekulationen oder eine ungerechtfertigte Bereicherung am Grundstückswert auszuschließen, sorgt eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch dafür, dass Gebäude und Grundstück zurück an die Stadt fallen, sollte der Käufer die Auflagen nicht erfüllen. In der jüngsten Sitzung der Stadtvertretung stieß unser Vorstoß auf positive Resonanz. Um die Details und denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen gründlich abzuwägen, wurde der Antrag einstimmig in den Hauptausschuss überwiesen. Wir FREIEN WÄHLER bleiben auf jeden Fall am Ball, dass aus einer maroden Ruine bald wieder ein Schmuckstück für Eutin wird.
Stephan Langer


