Warum lehnt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt das Wohnprojekt ab?

Viele Menschen in Eutin fragen sich: „Warum lehnen die FREIEN WÄHLER und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt 77 neue Wohnungen ab, wo doch Wohnraum dringend gebraucht wird?“

 

Diese Frage ist absolut berechtigt. Die Verwaltung hat das Projekt intensiv geprüft – und kommt zu dem Schluss, dass nicht das Wohnen das Problem ist, sondern der Standort und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Damit Bürgerinnen und Bürger die Entscheidung nachvollziehen können, erklären wir die wichtigsten Punkte.

 

1.Die Fläche liegt mitten in einem Gewerbegebiet

Die geplanten 77 Wohnungen sollten auf einer Fläche entstehen, die im gültigen Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzt ist. Das bedeutet, Dass Betriebe dort das Rechte auf Lärm, Lieferverkehr und Betriebszeiten haben. Wohnhäuser hätten Anspruch auf Ruhe und Schutz vor Immissionen. Diese beiden Interessen passen nicht zusammen. Würde man trotzdem Wohnungen zulassen, könnten bestehende Betriebe später eingeschränkt werden – und das wäre rechtlich wie wirtschaftlich problematisch.

 

2.Das FFH Schutzgebiet Röbeler Holz liegt direkt daneben

Die Fläche grenzt an ein europäisches Schutzgebiet (FFH). Bevor dort gebaut werden dürfte, müssten umfangreiche Umweltprüfungen stattfinden – die aber nicht Teil der Bauvoranfrage waren. Ohne diese Prüfung wäre eine Genehmigung rechtswidrig.

 

3.Die Bahnlinie verursacht Lärm – und zwar erheblich

Die Bahnstrecke Kiel–Eutin–Lübeck verläuft unmittelbar neben der Fläche. Für Wohnnutzung gelten strenge Anforderungen an Schallschutz, gesunde Wohnverhältnisse und Abstand zur Bahn. Auch dieser Punkt wurde in der Bauvoranfrage nicht ausreichend berücksichtigt.

 

4.Der „Bau Turbo“ ist hier nicht anwendbar

Die Vorhabenträger wollte das Projekt über den neuen § 246e BauGB („Bau Turbo“) durchsetzen. Doch dieses Instrument ist nicht dafür gedacht, Wohngebiete in Gewerbegebiete hineinzubauen.Der Bau Turbo beschleunigt nur Projekte, die grundsätzlich planungsrechtlich passen. Hier passt es aber nicht.

 

5.Schutz der Planungshoheit der Stadt

Wenn die Stadt hier zustimmen würde, hätte das weitreichende Folgen. Der Bebauungsplan würde faktisch ausgehebelt, andere Investoren könnten sich auf diesen Präzedenzfall berufen und Gewerbegebiete wären künftig nicht mehr sicher planbar.

 

Was bedeutet das für den Wohnungsbau in Eutin?

Die Ablehnung bedeutet NICHT, dass die Stadt gegen Wohnungsbau ist. Im Gegenteil, Eutin braucht dringend mehr Wohnungen. Aber Wohnungen müssen dort entstehen, wo sie langfristig funktionieren. Die Ohmstraße ist dafür nicht geeignet, weil Gewerbe geschützt werden muss, Umweltrecht beachtet werden muss, Bahnlärm nicht ignoriert werden kann und der Bau Turbo hier nicht greift. Die Stadt setzt stattdessen auf andere Flächen, die planungsrechtlich geeignet sind und schneller realisiert werden können.

 

Fazit

Die Entscheidung ist kein Nein zum Wohnraum, sondern ein Ja zu guter Stadtplanung. Wohnungen sollen dort entstehen, wo sie rechtssicher, gesund, konfliktfrei und langfristig stabil realisiert werden können. Die Ohmstraße erfüllt diese Bedingungen nicht.

 

 

Wir FREIE WÄHLER stehen zu dieser Entscheidung.