Neues Heizungsgesetz. Ändert Eutin jetzt die Wärmeplanung?

„Heizungsgesetz“ wird im Bund reformiert! - wollen wir uns in Eutin wirklich noch diese monströse Wärmeplanung leisten?

Am 23.02.2026 einigten sich die Koalitionspartner CDU und SPD auf Bundesebene auf eine grundlegende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dahingehend, dass der Zwang, neu eingebaute Heizungen zu 65% klimaneutral zu betreiben, künftig entfällt.

Damit dürfen das Gasnetz und auch private Gasheizungen weiterhin bestehen bleiben und auch zukünftig wieder neue Gasheizungen verbaut werden. Neu ist jetzt, dass die Versorger zur Beimischung klimafreundlicher Gase bzw. klimafreundlichem Heizöl verpflichtet werden. Der Anteil dieser nicht fossilen Gase soll schrittweise erhöht und so dem Klimaschutz von Versorgerseite Rechnung getragen werden. Wie die Augsburger Allgemeine am 24.02.2026 berichtet, fällt darunter: „insbesondere Biomethan, grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff, Wasserstoffderivate sowie synthetisches Methan und Bioöl.“

Wird das auch für Eutin gelten?

Das bis dato bestehende GEG ist die maßgebliche Grundlage für die 2024 beschlossene Wärmeplanung der Stadtwerke. Es hieß, die Umstellung auf Fernwärme gespeist aus Solarthermie-Felder unter Speicherung in einem großen, neu zu erbauenden Speicherbecken sei alternativlos. So wollen die Stadtwerke als 100%ige Tochter der Stadt Eutin bis 2045 insgesamt 337 Mio. Euro (inkl. etwaiger Förderungen) Finanzmittel aufnehmen, um das gigantische Infrastrukturprojekt, das die Stadt nahezu Wärme-autark machen soll, umzusetzen. Aus der Haushaltskasse der Stadt Eutin sollen 57 Mio. Euro als Eigenkapitalerhöhung an die Stadtwerke fließen.

Doch die Stadt hat das Geld nicht und müsste sich ihrerseits weiter verschulden.

Genau deshalb hat die Kommunalaufsicht das bisher verwehrt: sowohl für 2025 als auch für 2026 hat die Kommunalaufsicht die Neuverschuldung der Stadt Eutin zur Eigenkapitalaufstockung der Stadtwerke zur Finanzierung o.g. Maßnahmen abgelehnt, da die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Eutin bereits 2024 deutlich über dem Landesdurchschnitt lag und wir mit den Geldern für die Wärmeplanung mit über 13.000 Euro pro Kopf Verschuldung zu den bundesweiten Spitzenreitern verschuldeter Kommunen gehören würden. (!!!)

Das scheint jedoch weder dem Bürgermeister noch den anderen Fraktionen etwas auszumachen.

Warum halten alle anderen Parteien außer uns FREIEN WÄHLERN weiter an diesem größenwahnsinnigen Projekt fest?

Das „Verkaufsargument“ der Stadtwerke gegenüber der Eutiner Selbstverwaltung war und ist die sogenannte „Rentierlichkeit“ der Maßnahme. Hierbei soll aus der Notwendigkeit, den Klimazielen näher zu kommen, eine Tugend gemacht werden: die Stadtwerke haben der Stadt Eutin und ihrer Selbstverwaltung schon zeitnah Gewinne aus diesem riesigen Energieprojekt versprochen.

Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass diese Gewinnerzielungsabsicht zu Lasten der Eutiner Einwohner geht (die ja für die Energie bezahlen müssen) und dass wir uns mit der Gesamtmaßnahme finanziell übernehmen und am Ende kein Geld mehr für andere wichtige Investitionen übrig bliebe.

Die Reduzierung der Wärmeplanung auf ein vernünftiges Maß an Machbarkeit und Finanzierbarkeit ist jetzt das Gebot der Stunde, um den Haushalt zu konsolidieren und für 2027 Finanzmittel für die anstehenden, wichtigen Schulprojekte freizumachen.

Es ist ein gutes Signal aus Berlin, dass nun die Bürger künftig wieder für sich selbst entscheiden können, welche Energielösung für sie individuell die Richtige ist: Gasheizung behalten oder eine Wärmepumpe installieren? Das kommt sicher auf den individuellen Gebäudetypus an, was sich künftig eher lohnen wird. Durch die modernen synthetischen Gas-Varianten kann dann auch eine Gasheizung künftig den Anforderungen der geplanten Klimaneutralität gerecht werden. - Hoffentlich auch in Eutin! Wir werden uns dafür einsetzen.

Wir FREIEN WÄHLER stellen für den Hauptausschuss am 14.04.2026 den Antrag, dass die Stadtwerke die bisherige Kälte- und Wärmeplanung aus 2024 im Hinblick auf zu erwartende Gesetzesänderungen und die prekäre Haushaltslage der Stadt überarbeiten.

ACHTUNG: ÜBER DEN ANTRAG WIRD IM SONDERAUSSCHUSS AM 23.4.26 beraten